Manipulation bei Datensicherung : OGH 9 Ob A 245/90 v.10.10.1990

Die zur Entlassung führende Manipulation bei der Datensicherung ist objektiv geeignet, den endgültigen Vertrauensverlust des Arbeitnehmers zu bewirken, weil für jedes die elektronische Datenverarbeitung einsetzende Unternehmen die Datenbestände von besonders grossem Wert sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
681.3 Datenverarbeitungsanlagen
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die zur Entlassung führende Manipulation bei der Datensicherung ist objektiv geeignet, den endgültigen Vertrauensverlust des Arbeitnehmers zu bewirken, weil für jedes die elektronische Datenverarbeitung einsetzende Unternehmen die Datenbestände von besonders grossem Wert sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog