Exporte und Importe von Abfällen : Die § 34 und § 35 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sehen ein umfassendes Genehmigungsrecht vor. Ihre Vollzugstauglichkeit ist zu untersuchen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex ((1991) Nr.2 S.131-133)
VerfasserIn: List, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll: Sondermüll
382.6 Export
382.5 Import
628.49 Abfallverwertung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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