Exporte und Importe von Abfällen : Die § 34 und § 35 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sehen ein umfassendes Genehmigungsrecht vor. Ihre Vollzugstauglichkeit ist zu untersuchen
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex ((1991) Nr.2 S.131-133)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll: Sondermüll
382.6 Export 382.5 Import 628.49 Abfallverwertung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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