Provozierte Bezeichnung des Arbeitgebers als 'linke Partie' : OLG Wien 34 Ra 32/90 v.30.8.1990
Beharrt ein Arbeitgeber trotz Rechtsbelehrung durch seinen Steuerberater auf einem unrichtigen Kündigungstermin, kann die Äusserung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber bzw. sein Unternehmen sei eine 'linke Partie', nicht als erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 27 Z.6 AngG beurteilt werd...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.632 Ehrenbeleidigung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Beharrt ein Arbeitgeber trotz Rechtsbelehrung durch seinen Steuerberater auf einem unrichtigen Kündigungstermin, kann die Äusserung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber bzw. sein Unternehmen sei eine 'linke Partie', nicht als erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 27 Z.6 AngG beurteilt werden, weil diese Äusserung durch das vorhergehende, unangemessene Verhalten des Arbeitgebers provoziert worden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |