Generelle Arbeitszeitverlängerung durch Kollektivvertrag : VGH 90/19/0037 (früher 89/08/0280) v.8.10.1990

Nach § 5 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (AZG) kann, wenn in die Arbeitszeit regelmässig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, durch Kollektivvertrag zugelassen werden, dass die zulässige Wochenarbeitszeit verlängert wird / Sobald aber ein solcher Kollektivvertrag abgeschlossen und verbindlic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach § 5 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (AZG) kann, wenn in die Arbeitszeit regelmässig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, durch Kollektivvertrag zugelassen werden, dass die zulässige Wochenarbeitszeit verlängert wird / Sobald aber ein solcher Kollektivvertrag abgeschlossen und verbindlich geworden ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall nicht mehr zu prüfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog