Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch die Finanzverwaltung : BMF 11 0502/311-Pr.2/90 v.4.2.1991

Die Verwendung der Versicherungsnummer für bestimmte Bereiche der Finanzverwaltung entspricht in der vorgesehenen Form sowohl dem Datenschutzgesetz als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721(047) Datenschutz: Auskünfte
368.4 Sozialversicherung
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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