Wirtschaftlicher Zwang bei Abschluss von Vergleichen bei einvernehmlicher Auflösung : OLG Wien 31 Ra 69/90 v.19.9.1990
Wirtschaftlicher Zwang bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Arbeitgeber ist dann relevant, wenn der Vergleich vom Arbeitgeber veranlasst und ausgenützt wird. Besteht der 'wirtschaftliche Zwang' aber nur in dem Verlangen des Arbeitnehmers, eine rasche Bezahlung durch den Arbeitgeber zu e...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Gehälter 331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wirtschaftlicher Zwang bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Arbeitgeber ist dann relevant, wenn der Vergleich vom Arbeitgeber veranlasst und ausgenützt wird. Besteht der 'wirtschaftliche Zwang' aber nur in dem Verlangen des Arbeitnehmers, eine rasche Bezahlung durch den Arbeitgeber zu erreichen, um so Schulden bezahlen zu können, genügt dieser allein in der persönlichen Sphäre des Arbeitsnehmers gelegene Umstand nicht, um wirtschaftlichen Zwang bei Abschluss eines Vergleiches geltend zu machen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |