Wirtschaftlicher Zwang bei Abschluss von Vergleichen bei einvernehmlicher Auflösung : OLG Wien 31 Ra 69/90 v.19.9.1990

Wirtschaftlicher Zwang bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Arbeitgeber ist dann relevant, wenn der Vergleich vom Arbeitgeber veranlasst und ausgenützt wird. Besteht der 'wirtschaftliche Zwang' aber nur in dem Verlangen des Arbeitnehmers, eine rasche Bezahlung durch den Arbeitgeber zu e...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wirtschaftlicher Zwang bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Arbeitgeber ist dann relevant, wenn der Vergleich vom Arbeitgeber veranlasst und ausgenützt wird. Besteht der 'wirtschaftliche Zwang' aber nur in dem Verlangen des Arbeitnehmers, eine rasche Bezahlung durch den Arbeitgeber zu erreichen, um so Schulden bezahlen zu können, genügt dieser allein in der persönlichen Sphäre des Arbeitsnehmers gelegene Umstand nicht, um wirtschaftlichen Zwang bei Abschluss eines Vergleiches geltend zu machen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog