Richter dürfen ihre Arbeit tun, wann, wo und wie sie wollen : Bundesgerichtshof hebt Dienstzeitregelung beim Rechnungshof auf / Rechtsfindung soll von allen äusseren Zwängen frei sein / RiZ 2/90
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1990)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 19.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.962 Richter
35.082/.083 Dienstrecht 331.81 Arbeitszeit 347.991 Gerichtshof, Oberster |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |