Richter dürfen ihre Arbeit tun, wann, wo und wie sie wollen : Bundesgerichtshof hebt Dienstzeitregelung beim Rechnungshof auf / Rechtsfindung soll von allen äusseren Zwängen frei sein / RiZ 2/90

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1990)
VerfasserIn: Knapp, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
35.082/.083 Dienstrecht
331.81 Arbeitszeit
347.991 Gerichtshof, Oberster
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog