Auflösung einer Wohlfahrtseinrichtung entgegen einzelvertraglicher Verpflichtung : KG Leoben 22 Cga 93/90 v.25.10.1990
Der Arbeitgeber hat seine Verpflichtung mit und ohne Wohlfahrtseinrichtung entsprechend dem Vertragsinhalt zu erfüllen. Betriebsverfassungsrechtliche und einzelvertragliche Angelegenheiten sind streng voneinander getrennt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.833 Werkswohnung 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitgeber hat seine Verpflichtung mit und ohne Wohlfahrtseinrichtung entsprechend dem Vertragsinhalt zu erfüllen. Betriebsverfassungsrechtliche und einzelvertragliche Angelegenheiten sind streng voneinander getrennt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |