Auflösung einer Wohlfahrtseinrichtung entgegen einzelvertraglicher Verpflichtung : KG Leoben 22 Cga 93/90 v.25.10.1990

Der Arbeitgeber hat seine Verpflichtung mit und ohne Wohlfahrtseinrichtung entsprechend dem Vertragsinhalt zu erfüllen. Betriebsverfassungsrechtliche und einzelvertragliche Angelegenheiten sind streng voneinander getrennt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.833 Werkswohnung
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber hat seine Verpflichtung mit und ohne Wohlfahrtseinrichtung entsprechend dem Vertragsinhalt zu erfüllen. Betriebsverfassungsrechtliche und einzelvertragliche Angelegenheiten sind streng voneinander getrennt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog