Vertrauensunwürdigkeit trotz mangelnder Strafwürdigkeit eines geringfügigen Diebstahls : OGH 9 Ob A 295/90 v.21.11.1990

Liegt der Unrechts-und Schuldgehalt einer Handlung nicht wesentlich unter dem für derartige Delikte typischen Ausmass, führt auch der Umstand, dass es sich um relativ geringwertige Waren handelt, nicht dazu, Vertrauensunwürdigkeit nicht anzunehmen und dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Liegt der Unrechts-und Schuldgehalt einer Handlung nicht wesentlich unter dem für derartige Delikte typischen Ausmass, führt auch der Umstand, dass es sich um relativ geringwertige Waren handelt, nicht dazu, Vertrauensunwürdigkeit nicht anzunehmen und dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zuzumuten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog