Anstaltspflege in privater Krankenanstalt : OGH 10 Ob S 360/89 v.23.1.1990
Ist eine notwendige stationäre Behandlung nicht unaufschiebbar, muss sich ein Versicherter, wenn er eine Behandlung in einer privaten Krankenanstalt ohne Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsträger in Anspruch nehmen will, um dessen Einweisung (Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheines) bemü...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
362.11 Krankenhäuser 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ist eine notwendige stationäre Behandlung nicht unaufschiebbar, muss sich ein Versicherter, wenn er eine Behandlung in einer privaten Krankenanstalt ohne Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsträger in Anspruch nehmen will, um dessen Einweisung (Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheines) bemühen, um den Kostenzuschuss nicht zu verlieren. Auf den Verschuldensgrad bei Einholung der Zustimmung des Versicherungsträgers kommt es nicht an. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |