Anstaltspflege in privater Krankenanstalt : OGH 10 Ob S 360/89 v.23.1.1990

Ist eine notwendige stationäre Behandlung nicht unaufschiebbar, muss sich ein Versicherter, wenn er eine Behandlung in einer privaten Krankenanstalt ohne Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsträger in Anspruch nehmen will, um dessen Einweisung (Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheines) bemü...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
362.11 Krankenhäuser
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist eine notwendige stationäre Behandlung nicht unaufschiebbar, muss sich ein Versicherter, wenn er eine Behandlung in einer privaten Krankenanstalt ohne Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsträger in Anspruch nehmen will, um dessen Einweisung (Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheines) bemühen, um den Kostenzuschuss nicht zu verlieren. Auf den Verschuldensgrad bei Einholung der Zustimmung des Versicherungsträgers kommt es nicht an.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog