Mütterpension schon 1992? : ÖVP will ab nächstem Jahr zwei Jahre pro Kind auf die Pension angerechnet sehen

Bisher war die Anrechnung von Erziehungszeiten von bis zu vier Jahren pro Kind nur für künftige Geburten vorgesehen. Ältere Frauen fühlten sich dadurch benachteiligt. Ab 1992 sollen nun auch ihnen zwei Jahre pro Kind angerechnet werden - selbst wenn sie nie berufstätig waren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1991)
VerfasserIn: Zöchling, Christa
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.5 Frauenarbeit
372 Kindererziehung
351.83 Mutterschutz
304 Sozialreform
304 Sozialpolitik
368.43 Ruhensbestimmungen
329F ÖVP
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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