Mütterpension schon 1992? : ÖVP will ab nächstem Jahr zwei Jahre pro Kind auf die Pension angerechnet sehen
Bisher war die Anrechnung von Erziehungszeiten von bis zu vier Jahren pro Kind nur für künftige Geburten vorgesehen. Ältere Frauen fühlten sich dadurch benachteiligt. Ab 1992 sollen nun auch ihnen zwei Jahre pro Kind angerechnet werden - selbst wenn sie nie berufstätig waren.
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Veröffentlicht in: | Neue AZ (1991)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.5 Frauenarbeit 372 Kindererziehung 351.83 Mutterschutz 304 Sozialreform 304 Sozialpolitik 368.43 Ruhensbestimmungen 329F ÖVP |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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