Mütterpension schon 1992? : ÖVP will ab nächstem Jahr zwei Jahre pro Kind auf die Pension angerechnet sehen

Bisher war die Anrechnung von Erziehungszeiten von bis zu vier Jahren pro Kind nur für künftige Geburten vorgesehen. Ältere Frauen fühlten sich dadurch benachteiligt. Ab 1992 sollen nun auch ihnen zwei Jahre pro Kind angerechnet werden - selbst wenn sie nie berufstätig waren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1991)
VerfasserIn: Zöchling, Christa
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.5 Frauenarbeit
372 Kindererziehung
351.83 Mutterschutz
304 Sozialreform
304 Sozialpolitik
368.43 Ruhensbestimmungen
329F ÖVP
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-712193 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage