Hausverbot und Ausübung des Betriebsratsmandates zwischen Entlassung und Gerichtsentscheid : OLG Wien 31 Ra 131/90 v.29.11.1990
...dass die Ausübung des Betriebsratsmandates während der Schwebezeit bis zur Erklärung der Zustimmung oder Nichtzustimmung nur ähnlich einem Anwartschaftsrecht schweben besteht. Zur Sicherung eines Anwartschaftsrechtes ist aber eine einstweilige Verfügung nicht zulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.01.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.13 Entlassung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat | Dokument Nr. A-711676 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |