Hausverbot und Ausübung des Betriebsratsmandates zwischen Entlassung und Gerichtsentscheid : OLG Wien 31 Ra 131/90 v.29.11.1990

...dass die Ausübung des Betriebsratsmandates während der Schwebezeit bis zur Erklärung der Zustimmung oder Nichtzustimmung nur ähnlich einem Anwartschaftsrecht schweben besteht. Zur Sicherung eines Anwartschaftsrechtes ist aber eine einstweilige Verfügung nicht zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.13 Entlassung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-711676 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage