Hausverbot und Ausübung des Betriebsratsmandates zwischen Entlassung und Gerichtsentscheid : OLG Wien 31 Ra 131/90 v.29.11.1990
...dass die Ausübung des Betriebsratsmandates während der Schwebezeit bis zur Erklärung der Zustimmung oder Nichtzustimmung nur ähnlich einem Anwartschaftsrecht schweben besteht. Zur Sicherung eines Anwartschaftsrechtes ist aber eine einstweilige Verfügung nicht zulässig.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.01.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.13 Entlassung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ...dass die Ausübung des Betriebsratsmandates während der Schwebezeit bis zur Erklärung der Zustimmung oder Nichtzustimmung nur ähnlich einem Anwartschaftsrecht schweben besteht. Zur Sicherung eines Anwartschaftsrechtes ist aber eine einstweilige Verfügung nicht zulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |