Arbeitsinspektion bei gleichzeitig stattfindender Betriebsprüfung : VGH 90/19/0180 v.18.6.1990
Trotz gleichzeitiger Betriebsprüfung durch das Finanzamt und die Angabe der Zeit, die das Organ des Arbeitsinspektorates nach dem Willen des Arbeitgebers zuwarten hätte sollen, gibt die Vorschrift gemäss § 3 Abs.2 letzter Satz ArbIG 1974 dem Arbeitgeber kein Recht, dem Arbeitsinspektor eine Wartezei...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitsinspektorat
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Trotz gleichzeitiger Betriebsprüfung durch das Finanzamt und die Angabe der Zeit, die das Organ des Arbeitsinspektorates nach dem Willen des Arbeitgebers zuwarten hätte sollen, gibt die Vorschrift gemäss § 3 Abs.2 letzter Satz ArbIG 1974 dem Arbeitgeber kein Recht, dem Arbeitsinspektor eine Wartezeit vorzuschreiben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |