Ehrenbeleidigungs-Rechtfertigung : OLG Wien 27 Bs 138/89 v.8.5.1989 / OLG Wien 27 Bs 199/90 v.10.9.1990

Das Ziel, negative Auswirkungen einer neonazistischen Propaganda einzugrenzen, rechtfertigt nicht nur eine Anzeige bei der Behörde, sondern auch eine publizistische Tätigkeit in Verfolgung dieses Zieles.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (8 (1990) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:301.152 Neofaschismus
351.751 Medienrecht
301.153 Meinungsbildung: Massenmedien
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Ziel, negative Auswirkungen einer neonazistischen Propaganda einzugrenzen, rechtfertigt nicht nur eine Anzeige bei der Behörde, sondern auch eine publizistische Tätigkeit in Verfolgung dieses Zieles.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog