Reisekosten von Personalvertretern - keine Werbungskosten : VGH 89/14/0212 v.30.1.1990

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
331.238 Fahrkostenvergütung
35.081.74 Personalvertretung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-709033 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage