Anmeldung einer Schwangeren : VGH 88/08/0293 v.3.7.1990

Eine (bereits im fünften Monat) schwangere Arbeitnehmerin ist für das nicht bloss vorgetäuschte Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht in besonderem Masse beweispflichtig, weil Gefälligkeit als Motiv für das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Bedeutun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.116 Arbeitsverträge
368.4 Sozialversicherung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-708900 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage