Anmeldung einer Schwangeren : VGH 88/08/0293 v.3.7.1990
Eine (bereits im fünften Monat) schwangere Arbeitnehmerin ist für das nicht bloss vorgetäuschte Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht in besonderem Masse beweispflichtig, weil Gefälligkeit als Motiv für das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Bedeutun...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.116 Arbeitsverträge 368.4 Sozialversicherung 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine (bereits im fünften Monat) schwangere Arbeitnehmerin ist für das nicht bloss vorgetäuschte Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht in besonderem Masse beweispflichtig, weil Gefälligkeit als Motiv für das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Bedeutung ist, wenn die Beschäftigung tatsächlich in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |