AngG § 27 Z.2 : OGH 9 Ob A 93/90 v.25.4.1990

Aus - gemessen an der Gesamtzahl der von ihm bearbeiteten Fälle - vereinzelten Fehlern, die der Arbeitgeber teilweise (wegen der von ihm zur Verfügung gestellten undeutlichen oder mehrdeutigen Aufzeichnungen) mitzuverantworten hat, kann nicht schlechthin auf die Unfähigkeit des Lohnverrechners gesch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.024.3 Arbeitsleistung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-708898 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage