Die Bemessungsgrundlage bei Vollendung des 50.Lebensjahres : § 239 ASVG, § 123 GSVG und § 114 BSVG

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1990; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Graphiken
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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