Entlassung wegen Ehrverletzung - Unverzüglichkeit : OLG Wien 34 Ra 106/89 v.27.11.1989 / KG Krems 15 Cga 12/89 v.3.8.1989

Die in nicht abgesandten, also Dritten nicht mit Willen der Arbeitnehmerin zugegangenen, nun als Ehrverletzungen inkriminierten Äusserungen (u.a. Idiot, alles bescheuert), stellen an sich keinen tauglichen Entlassungsgrund dar / Nicht das Aufsuchen der Handelskammer hat das Erstgericht als ungerecht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1990; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein