Entlassung wegen Ehrverletzung - Unverzüglichkeit : OLG Wien 34 Ra 106/89 v.27.11.1989 / KG Krems 15 Cga 12/89 v.3.8.1989
Die in nicht abgesandten, also Dritten nicht mit Willen der Arbeitnehmerin zugegangenen, nun als Ehrverletzungen inkriminierten Äusserungen (u.a. Idiot, alles bescheuert), stellen an sich keinen tauglichen Entlassungsgrund dar / Nicht das Aufsuchen der Handelskammer hat das Erstgericht als ungerecht...
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Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1990; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die in nicht abgesandten, also Dritten nicht mit Willen der Arbeitnehmerin zugegangenen, nun als Ehrverletzungen inkriminierten Äusserungen (u.a. Idiot, alles bescheuert), stellen an sich keinen tauglichen Entlassungsgrund dar / Nicht das Aufsuchen der Handelskammer hat das Erstgericht als ungerechtfertigte Verzögerung gewertet, sondern das verspätete Aufsuchen derselben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |