Vereinbarung eines fixen Gehaltes und Überstunden : OGH 9 Ob A 218/90 v.29.8.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 50/90 v.8.5.1990
Die Bezeichnung der Bezüge eines Arbeitnehmers als 'fixes Gehalt' ist nach der Übung des redlichen Verkehrs keineswegs so zu verstehen, dass damit die Geltendmachung des Entgeltes für quantitative Mehrleistungen ausgeschlossen wäre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.2 Gehälter 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-707781 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |