Wegen abträglichen Nebengeschäftes entlassener Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 263/90 v.10.10.1990
Ein wegen abträglichen Nebengeschäftes entlassener Arbeitnehmer kann sich nicht auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder auf ein Fehlen des Tatbestandsmerkmales der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berufen, weil der Arbeitgeber zwei weitere, an dem abträglichen Nebengeschäft betei...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.142 Nebenerwerb
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein wegen abträglichen Nebengeschäftes entlassener Arbeitnehmer kann sich nicht auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder auf ein Fehlen des Tatbestandsmerkmales der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berufen, weil der Arbeitgeber zwei weitere, an dem abträglichen Nebengeschäft beteiligte Arbeitnehmer wegen befürchteter Beweisschwierigkeiten nicht entlassen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |