Fahrtkostenersatz durch die Krankenversicherungsträger : BMAS 21.891/136-5/90 v.23.8.1990

Der Versicherte hat in einem solchen Fall die Möglichkeit, nach Abschluss der Behandlung den gesamten Kostenersatz zu beantragen, oder er kann dies auch schon während der Behandlung für einen Teil der ihm entstandenen Fahrtkosten tun.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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