Kenntnisnahme des Einfrierens von Gehältern bei Kollektivvertrags-Istlohnerhöhung : VGH 89/08/0185 v.27.3.1990

Die blosse Kenntnisnahme einer Mitteilung des Arbeitgebers, die Gehälter 'einzufrieren', kann im Zweifel nicht als Zustimmung (im Sinne einer Willenserklärung) zu einer verschlechternden Vertragsänderung im Sinne einer Änderungskündigung gedeutet werden und kollektivvertraglich angeordnete...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.116 Arbeitsverträge
331.116 Kollektivverträge
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die blosse Kenntnisnahme einer Mitteilung des Arbeitgebers, die Gehälter 'einzufrieren', kann im Zweifel nicht als Zustimmung (im Sinne einer Willenserklärung) zu einer verschlechternden Vertragsänderung im Sinne einer Änderungskündigung gedeutet werden und kollektivvertraglich angeordnete Überzahlungen abdingen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog