Kündigungsschutz bei gemeinsamem Betrieb mehrerer Unternehmen : BAG 2 AZR 355/89 v.18.1.1990
§ 23 Abs.1 Satz 4 KSchG gilt nicht für Arbeitnehmer, die am 1.Mai 1985 noch nicht in einem nach den § 1 bis § 14 KSchG geschützten Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.31)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 658.114 Unternehmensformen 331.15 Betriebsverfassung 338.96 Betriebsgrösse 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz | Dokument Nr. A-706494 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |