Kündigungsschutz bei gemeinsamem Betrieb mehrerer Unternehmen : BAG 2 AZR 355/89 v.18.1.1990

§ 23 Abs.1 Satz 4 KSchG gilt nicht für Arbeitnehmer, die am 1.Mai 1985 noch nicht in einem nach den § 1 bis § 14 KSchG geschützten Arbeitsverhältnis gestanden haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.31)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
658.114 Unternehmensformen
331.15 Betriebsverfassung
338.96 Betriebsgrösse
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:§ 23 Abs.1 Satz 4 KSchG gilt nicht für Arbeitnehmer, die am 1.Mai 1985 noch nicht in einem nach den § 1 bis § 14 KSchG geschützten Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog