Anzeige der Abtretung der Hauptmietrechte gem. § 12 Abs.2 MRG bloss deklarativ : OGH 8 Ob 617/89 v.28.6.1990
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht kann der Vermieter Ersatz der Mietzinseinnahmen verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wohnrechtliche Blätter (3 (1990) Nr.5)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht kann der Vermieter Ersatz der Mietzinseinnahmen verlangen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |