Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen nach Prozessführung : OGH 9 Ob A 261/90 v.26.9.1990

Wäre hingegen bei gehöriger Aufmerksamkeit schon vorauszusehen gewesen, dass die Prozessführung aussichtlos ist, kann die dadurch verursachte erhebliche Verzögerung der Entgeltzahlung als verschuldet im Sinne des § 60 ASVG angesehen werden. Dabei könnte aber auch unabhängig von der Wirksamkeit der K...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wäre hingegen bei gehöriger Aufmerksamkeit schon vorauszusehen gewesen, dass die Prozessführung aussichtlos ist, kann die dadurch verursachte erhebliche Verzögerung der Entgeltzahlung als verschuldet im Sinne des § 60 ASVG angesehen werden. Dabei könnte aber auch unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung eine allfällige Gegenforderung bzw. Anrechnung nach § 1155 ABGB von Bedeutung sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog