Berufsausbildungskosten : BMF 11 0502/195-Pr.2/90 v.12.7.1990

Der Besuch einer höheren Schule (Allgemeinbildende höhere Schule, Handelsakademie, Höhere technische Lehranstalt) ist immer als Berufsausbildung zu werten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.08.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Besuch einer höheren Schule (Allgemeinbildende höhere Schule, Handelsakademie, Höhere technische Lehranstalt) ist immer als Berufsausbildung zu werten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog