Keine Beschäftigungsprämie für behinderten Arbeitgeber : VGH 89/09/0123 v.22.2.1990
Ein selbst behinderter Arbeitgeber ist zwar auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzurechnen, weil er in § 5 Abs.1 BEinstG besonders erwähnt wird, mangels verlgeichbarer Nennung in § 9a BEinstG kann daraus aber kein Anspruch auf eine Prämie abgeleitet werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.08.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalidenanstellung
331 Arbeitgeber 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein selbst behinderter Arbeitgeber ist zwar auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzurechnen, weil er in § 5 Abs.1 BEinstG besonders erwähnt wird, mangels verlgeichbarer Nennung in § 9a BEinstG kann daraus aber kein Anspruch auf eine Prämie abgeleitet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |