Wie man beruft und nicht bezahlt : Steuerbescheide: Unter der pompösen Bezeichnung 'Aussetzung der Einhebung' verbirgt sich eine weithin unbekannte Möglichkeit, sein gutes Geld vor dem Zugriff der Finanz zu retten

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Trend (1990; Nr 10; S 190-193)
VerfasserIn: Matusek, Paul
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Steuerrecht
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsmittel
Region:Österreich
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