Differenz-Reisekosten bei Dienstzuteilung : VGH 87/14/0024 v.26.6.1990

Eine derartige Dienstzuteilung muss aber zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage betreffen. Liegt keine in diesem Sinne beruflich veranlasste Reise vor, können die Differenzbeträge zwischen den Tagesgebühren nach der Reisegebührenvorschrift und den in § 26 Z.4 EStG genannten Sätzen nicht als...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-704950 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage