Kredithaftung einvernehmlich geschiedener Ehegatten : OGH 8 Ob 604/90 v.28.6.1990 / § 98 EheG § 229 Abs.1 AussStrG
Der Haftungsregelung gemäss § 98 EheG können auch Kreditschulden unterworfen werden, zu deren Hereinbringung bereits Vollstreckungsakte gesetzt wurden. Auf die Haftungsregelung selbst kann der Gläubiger über Rechtsmittel nur ausnahmsweise und regelmässig dann nicht Einfluss nehmen, wenn die Zahlungs...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (1990; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Verbraucherkredite
347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Haftungsregelung gemäss § 98 EheG können auch Kreditschulden unterworfen werden, zu deren Hereinbringung bereits Vollstreckungsakte gesetzt wurden. Auf die Haftungsregelung selbst kann der Gläubiger über Rechtsmittel nur ausnahmsweise und regelmässig dann nicht Einfluss nehmen, wenn die Zahlungspflicht je zur Hälfte übernommen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |