Kredithaftung einvernehmlich geschiedener Ehegatten : OGH 8 Ob 604/90 v.28.6.1990 / § 98 EheG § 229 Abs.1 AussStrG

Der Haftungsregelung gemäss § 98 EheG können auch Kreditschulden unterworfen werden, zu deren Hereinbringung bereits Vollstreckungsakte gesetzt wurden. Auf die Haftungsregelung selbst kann der Gläubiger über Rechtsmittel nur ausnahmsweise und regelmässig dann nicht Einfluss nehmen, wenn die Zahlungs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (1990; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredite
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Haftungsregelung gemäss § 98 EheG können auch Kreditschulden unterworfen werden, zu deren Hereinbringung bereits Vollstreckungsakte gesetzt wurden. Auf die Haftungsregelung selbst kann der Gläubiger über Rechtsmittel nur ausnahmsweise und regelmässig dann nicht Einfluss nehmen, wenn die Zahlungspflicht je zur Hälfte übernommen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog