Gerechtfertigte Verweigerung von Überstundenarbeit : OLG Wien 31 Ra 37/90 v.19.6.1990

Eine Entlassung wegen Verweigerung der Überstundenleistung kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Anordnung von Überstunden notwendig gewesen ist, z.B. wegen Betriebsnotstandes / Diese Voraussetzungen liegen bei Überstundenanordnung z.B. anlässlich der Gestaltung eines Silvesterprogrammes nicht vor...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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