Gerechtfertigte Verweigerung von Überstundenarbeit : OLG Wien 31 Ra 37/90 v.19.6.1990
Eine Entlassung wegen Verweigerung der Überstundenleistung kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Anordnung von Überstunden notwendig gewesen ist, z.B. wegen Betriebsnotstandes / Diese Voraussetzungen liegen bei Überstundenanordnung z.B. anlässlich der Gestaltung eines Silvesterprogrammes nicht vor...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-702915 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |