Regelmässige und fallweise Beschäftigung : OGH 9 Ob A 126, 127/90 v.29.8.1990

Wird ein Arbeitnehmer aber in einem vierzehntägigen Rhythmus regelmässig immer wieder zu Arbeitsleistungen herangezogen, kann dies nicht als fallweiser Einsatz qualifiziert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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