Steuer-und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktversicherung

Private Lebensversicherungen des Arbeitnehmers können dann als Direktversicherung behandelt werden, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer an die Stelle des Arbeitnehmers tritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (43 (1990) Nr.38)
VerfasserIn: Gauggel, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.3 Lebensversicherung
336.2 Steuerrecht
368.4 Sozialversicherung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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