Datenweitergabe bei Inanspruchnahme von Werkleistungen : OLG 21 Bs 465/89 v.29.1.1990
Das OLG Wien hat kürzlich die Weitergabe von Arbeitnehmerdaten an einen Versicherungsmakler zwecks Ausarbeitung und Berechnung eines Versicherungsmodells für die Abfertigungsvorsorge als Vergehen des Geheimnisbruches gem. § 48 Abs.1 DSG qualifiziert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ECOLEX (1 (1990) Nr.9 S.580-582)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
331.15 Personalinformationssystem 342.721 Persönlichkeitsrecht 368 Versicherungswesen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das OLG Wien hat kürzlich die Weitergabe von Arbeitnehmerdaten an einen Versicherungsmakler zwecks Ausarbeitung und Berechnung eines Versicherungsmodells für die Abfertigungsvorsorge als Vergehen des Geheimnisbruches gem. § 48 Abs.1 DSG qualifiziert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |