Datenweitergabe bei Inanspruchnahme von Werkleistungen : OLG 21 Bs 465/89 v.29.1.1990

Das OLG Wien hat kürzlich die Weitergabe von Arbeitnehmerdaten an einen Versicherungsmakler zwecks Ausarbeitung und Berechnung eines Versicherungsmodells für die Abfertigungsvorsorge als Vergehen des Geheimnisbruches gem. § 48 Abs.1 DSG qualifiziert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ECOLEX (1 (1990) Nr.9 S.580-582)
VerfasserIn: Duschanek, Alfred
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
331.15 Personalinformationssystem
342.721 Persönlichkeitsrecht
368 Versicherungswesen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das OLG Wien hat kürzlich die Weitergabe von Arbeitnehmerdaten an einen Versicherungsmakler zwecks Ausarbeitung und Berechnung eines Versicherungsmodells für die Abfertigungsvorsorge als Vergehen des Geheimnisbruches gem. § 48 Abs.1 DSG qualifiziert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog