Teilnahme am Begrägnis des Kindesvaters : OGH 9 Ob A 136/90 v.23.5.1990
Ein rechtmässiger Hinderungsgrund ist die Teilnahme am Begräbnis naher Verwandter oder anderer Personen, zu denen eine sonstige enge soziale Bindung besteht. Auch wenn die Arbeitnehmerin mit dem Verstorbenen nicht oder nicht mehr im selben Haushalt lebt, gehört der Vater ihrer Kinder in der Regel zu...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein rechtmässiger Hinderungsgrund ist die Teilnahme am Begräbnis naher Verwandter oder anderer Personen, zu denen eine sonstige enge soziale Bindung besteht. Auch wenn die Arbeitnehmerin mit dem Verstorbenen nicht oder nicht mehr im selben Haushalt lebt, gehört der Vater ihrer Kinder in der Regel zu diesem Personenkreis. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |