Ausfallshaftung des geschiedenen Ehegatten bei 'Kreditverbindlichkeiten' : OGH 4 Ob 610/89 v.5.12.1989
§ 98 EheG / Auch Werklohnforderungen, die mangels anderer Vereinbarung erst nach Werkvollendung fällig werden, sind solche 'Kreditverbindlichkeiten' im weiteren Sinn.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (112 (1990) Nr.3 S.593-594)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredite
347.62 Eherecht 347.627 Ehescheidung 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.77 Kredite | Dokument Nr. A-701388 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |