Ausfallshaftung des geschiedenen Ehegatten bei 'Kreditverbindlichkeiten' : OGH 4 Ob 610/89 v.5.12.1989

§ 98 EheG / Auch Werklohnforderungen, die mangels anderer Vereinbarung erst nach Werkvollendung fällig werden, sind solche 'Kreditverbindlichkeiten' im weiteren Sinn.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (112 (1990) Nr.3 S.593-594)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
347.62 Eherecht
347.627 Ehescheidung
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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