Unzulässige dynamische Verweisungen in Kollektivverträgen : VGH 90/08/0028 und VGH 90/08/0042 v.19.6.1990, VGH 90/08/0034 und VGH 90/08/0043 und VGH 90/08/0044 v.3.7.1990

Eine (unzulässige) dynamische Verweisung ist aber - jedenfalls soweit sie sich auf ordnungsgemäss kundgemachtes Bundes-oder Landesrecht bezieht - als statische Verweisung gültig / Die Verweisung des Art.II Z.2 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe auf die Bestimmung des Güterbeförd...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine (unzulässige) dynamische Verweisung ist aber - jedenfalls soweit sie sich auf ordnungsgemäss kundgemachtes Bundes-oder Landesrecht bezieht - als statische Verweisung gültig / Die Verweisung des Art.II Z.2 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe auf die Bestimmung des Güterbeförderungsgesetzes in der 'jeweils geltenden Fassung' kann daher nur im Sinne einer statischen Verweisung auf die im Zeitpunkt des Abschlusses des Kollektivvertrages geltende Fassung des Güterbeförderungsgesetzes rechtswirksam sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog