Haftung geschiedener Ehepartner für Schulden aus dem Kauf einer Eigentumswohnung : OGH 4 Ob 610/89 v.5.12.1989
Ein Antrag nach § 98 Abs.1 Ehegesetz, wonach das Gericht auf Antrag mit Wirkung für den Gläubiger auszusprechen hat, dass der Ehepartner, der im Innenverhältnis zur Zahlung einer Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist,Hauptschuldner und der andere Ehepartner Ausfallsbürge ist, kann nur gestellt werd...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.412 Schulden, private
336.77 Kredite 347.62 Eherecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Antrag nach § 98 Abs.1 Ehegesetz, wonach das Gericht auf Antrag mit Wirkung für den Gläubiger auszusprechen hat, dass der Ehepartner, der im Innenverhältnis zur Zahlung einer Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist,Hauptschuldner und der andere Ehepartner Ausfallsbürge ist, kann nur gestellt werden, wenn entweder das Gericht gemäss § 92 Ehegesetz entschieden oder die Ehepartner nach § 97 Abs.2 Ehegesetz, gegebenenfalls nach § 55a Abs.2 Ehegesetz, vereinbart haben, einer der Ehepartner sei im Innenverhältnis zur Zahlung von Kreditverbindlichkeiten verpflichtet, für die beide haften. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |