Unfähigkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten und Verweisbarkeit : OGH 10 Ob S 223/89 v.7.11.1989

Die Unfähigkeit, eine mit oder neben der Haupttätigkeit verrichtete Nebentätigkeit auszuüben, führt nur dann zu Berufsunfähigkeit, wenn die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit typischerweise so verbunden ist, dass beide nur gemeinsam auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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