Unfähigkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten und Verweisbarkeit : OGH 10 Ob S 223/89 v.7.11.1989
Die Unfähigkeit, eine mit oder neben der Haupttätigkeit verrichtete Nebentätigkeit auszuüben, führt nur dann zu Berufsunfähigkeit, wenn die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit typischerweise so verbunden ist, dass beide nur gemeinsam auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368-03 Berufsunfähigkeit | Dokument Nr. A-699308 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |