Erhebungen im Berufungsverfahren: Äusserungsrecht der Parteien : OGH 10 Ob S 47/89 v.20.6.1989
Die Berücksichtigung von Erhebungen, die vom Berufungsgericht ohne Verpflichtung, aber unter Verletzung von Verfahrensvorschriften durchgeführt wurden, begründet jedenfalls einen wesentlichen Mangel des Berufungsverfahrens.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (112 (1990) Nr.5 S.335-336)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsmittel |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Berücksichtigung von Erhebungen, die vom Berufungsgericht ohne Verpflichtung, aber unter Verletzung von Verfahrensvorschriften durchgeführt wurden, begründet jedenfalls einen wesentlichen Mangel des Berufungsverfahrens. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |