Beschäftigungsbeschränkungen für 18jährige Lehrlinge : VfGH V 87/89 v.9.3.1990

Die Übernahme der Altersgrenze in § 3 KJBG für das Verbot der Verwendung Jugendlicher zu Arbeiten an oder auf Dächern wegen Absturzgefahr, gegen die keine besondere Schutzmassnahme getroffen werden kann (§ 9 der Verordnung BGBl.Nr.527/1981) ist nicht gesetzwidrig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.07.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.861 Lehrlingsausbildung
331.823 Arbeitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Übernahme der Altersgrenze in § 3 KJBG für das Verbot der Verwendung Jugendlicher zu Arbeiten an oder auf Dächern wegen Absturzgefahr, gegen die keine besondere Schutzmassnahme getroffen werden kann (§ 9 der Verordnung BGBl.Nr.527/1981) ist nicht gesetzwidrig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog