Änderung eines befristeten Arbeitsvertrags : BAG 7 AZR 286/89 v.21.3.1990
Vereinbaren die Vertragsparteien während der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages eine Änderung der geschuldeten Tätigkeit und der Vergütung, so unterliegt der Änderungsvertrag als letzter Vertrag der Befristungskontrolle, auch wenn die Befristungsdauer unverändert bleibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.20)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zusammenfassung: | Vereinbaren die Vertragsparteien während der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages eine Änderung der geschuldeten Tätigkeit und der Vergütung, so unterliegt der Änderungsvertrag als letzter Vertrag der Befristungskontrolle, auch wenn die Befristungsdauer unverändert bleibt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |